,

11.05.2020 – MV-Plan 2.0 zur schrittweisen Erweiterung des öffentlichen Lebens in der Corona-Pandemie

Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusland Nummer 1 in Deutschland hat frühzeitig die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche des Landes erkannt und mit dem MV-Plan eine Methodik erschaffen, auch diesen Wirtschaftssektor wieder für das öffentliche Leben zu öffnen.

Grundlage für den MV-Plan und Maßstab für das Handeln der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist eine Bestandsaufnahme und Abwägung der jeweiligen Gefährdungspotenziale der Einzelbereiche mit den auftretenden gesellschaftlich-sozialen und wirtschaftlichen Schäden. Dabei muss auch klar sein, dass selbst eine identische Bewertung einzelner Bereiche nicht zwangsläufig zu zeitgleichen Öffnungsmaßnahmen führen muss.

Die für die Schaffung einer neuen Normalität unverzichtbare Verringerung der Distanzierungsmaßnahmen führt nämlich trotz der Anordnung zusätzlicher Hygienevorkehrungen – etwa der Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen in Verkaufsstätten – zur Gefahr eines Anstiegs von Neuinfektionen. Um diesen in infektionsmäßig vertretbaren Grenzen zu halten, kann das Wiederhochfahren des öffentlichen, wirtschaftlichen und sonstigen gesellschaftlichen Lebens nicht flächendeckend erfolgen.

Kriterien und Maßnahmen für die Öffnung von Einzelbereichen

  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen,
  • Einschätzung des Gefährdungspotenzials der jeweiligen Bereiche i. S. d. Infektionsschutzgesetz,
    entstehender sozialer Schaden,
  • entstehender wirtschaftlicher Schaden,
  • Möglichkeit der Einhaltung und Kontrolle des Abstandsgebots und der Kontaktbeschränkungen,
  • Möglichkeit der Nachverfolgung von Infektionsketten und
  • Betrachtung der erwarteten kumulierten epidemiologischen Auswirkungen aller in Aussicht genommenen Öffnungen.

Phase 1 umfasst alle Maßnahmen, die bis zum 6. Mai umgesetzt wurden. Phase 2 soll ab dem 7. Mai beginnen, Phase 3 ab dem 25. Mai und Phase 4 ab dem 15. Juni. Es folgt Phase 5 ohne feste Terminierung.

Die genauen Beschreibungen zu den Phasen in Zusammenhang mit den jeweiligen Wirtschaftsbereichen sind in diesem PDF aufgeführt.

Der MV-Schutzfonds für die Wirtschaft

Die eingeleiteten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus stellen Bürger*innen sowie Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Die notwendigen Einschränkungen sozialer Kontakte gefährden die wirtschaftliche Basis vieler Unternehmen und Einrichtungen und bedeuten für viele eine existentielle wirtschaftliche Bedrohung. Besonders die Tätigkeit der Unternehmen der Tourismuswirtschaft, großer Teile des Einzelhandels, aber auch vieler Menschen und Einrichtungen in sozialen oder kulturellen Dienstleistungsberufen ist zum Erliegen gekommen.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt zur Abfederung dieser Auswirkungen mit dem MV Schutzfonds ein Hilfspaket von insgesamt 1,1 Milliarden € bereit. Innerhalb des MV-Schutzfonds ist für die Bedürfnisse im sozialen Bereich außerdem ein Sozialfonds im Umfang von 20 Mio. € eingerichtet worden, für den Kulturbereich wurden ebenfalls besondere Maßnahmen ergriffen.

Der MV-Schutzfonds umfasst neben 400 Mio. € für mögliche Bürgschaften weitere 700 Mio. € Landesmittel, von denen 671 Mio. € durch Programme bzw. Maßnahmen untersetzt sind. Für diese liegen konkrete Anträge oder Beschaffungsaufträge der Landesverwaltung mit einem Gesamtvolumen von fast 278 Millionen € vor (39,7%). Davon wurden bereits 191 Millionen € bewilligt oder ausgezahlt (27,3 %). Hiervon entfallen rund 110 Mio. € auf Wirtschaftshilfen und rund 25 Mio. € auf den Bereich der Gesundheitsversorgung.

Quelle: Pressemitteilung Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert