Schließung von Unternehmen und Kurzabeit

wichtige Informationen in der Coronakrise

Hiermit informieren wir Sie wie über aktuelle Maßnahmen des Landes und des Bundes im Zusammenhang mit dem Corona-Virus.

+ + + Aktuellste Infos aus der Beratung mit der Landesregierung MV am 16.03.2020 + + +

  • Abstimmung eines einheitlichen und geschlossenen Handelns mit der Bundesebene. Telko der MP mit Bundeskanzleramt um 14:00 Uhr.
  • Schließung einer Vielzahl von Geschäften, Supermärkte bleiben offen: Gemeinsam beschlossen Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer heute in einer Telko Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen in der Corona-Krise. Ab wann genau diese Regeln gelten werden, entscheiden die Länder jeweils selbst. Bayern hat schon am Morgen den Katastrophenfall ausgerufen. Dort gelten die Maßnahmen bereits ab Mittwoch. Ziel der Vorschläge ist, soziale Kontakte in der Öffentlichkeit möglichst zu begrenzen.
  • Im Land beschlossene Maßnahmen sind mindestens bis zum 20.04. befristet. Danach wird eine erneute Risikoeinschätzung erfolgen.
  • Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen, Freizeit- und Sporteinrichtungen, Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften.
  • Keine Planung von Großveranstaltungen vor den Sommer! Eher Richtung Herbst.
  • Restaurants können von 6 bis 18 Uhr öffnen. Mit Abstandsregelungen und Besucherzahlen,  nach Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI)
  • Hotelbuchungen sind nur noch bei beruflichen Notwendigkeiten möglich, nicht mehr für touristische Zwecke.
  • Geschlossen werden für den Publikumsverkehr: u.a. öffentliche und private Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios, Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, private und öffentliche Sportbetriebe/-anlagen etc. sowie Spielplätze.
  • Geöffnet bleiben: Einzelhandelsbetriebe für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons, Tierbedarf, Baumärkte und der Großhandel. Das Verkaufsverbot an Sonntagen ist für diese bis auf weiteres aufgehoben. Für Geschäfte sollen strenge Auflagen zu Hygiene und Zutritt erlassen werden, um Warteschlangen zu vermeiden.
  • Empfohlen wird, derzeit von Urlaubsreisen ins In- und Ausland abzusehen.
  • Katastrophenalarme sollen nur nach Abstimmung aller Bundesländer ausgelöst werden.
  • Am Donnerstag werden die Themen von KMU, Selbstständigen, Lohnfortzahlung, Stundung von SV-Beiträgen etc. in einer Telko der Chefs der Staatskanzleien mit dem Bundeskanzleramt erörtert.

Soforthilfeprogramm: 100-Millionen-Euro-Maßnahmepaket für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

  • Liquiditätshilfen für Kleinstbetriebe bis 20.000 €
  • Schnelle, unkomplizierte Bürgschaften bis 250.000 € durch die Bürgschaftsbank
  • Höhere Kreditverbürgung durch die Bürgschaftsbank. Von der Bürgschaftsbank maximal zu übernehmende Bürgschaftsobligo soll von 1,25 Mio. € auf 2,5 Mio. € steigen.
  • Sonderprogramm für Landesbürgschaften: Bürgschaften für Unternehmen, die wegen Corona in Liquiditätsproblemen sind. Es wird prioritär und sehr viel schneller im vereinfachten Verfahren entschieden.
  • Beschleunigte Auszahlung von Zuschüssen innerhalb einer Woche. Die Mittelanforderungen der Zuwendungsempfänger sollen ohne nähere Prüfung innerhalb einer Woche ausgezahlt werden.
  • […] Nähere Infos im Anhang (Soforthilfe-Programm). Ansprechpartner unter Hotline: 0385/588-5588

Projektförderungen

  • Projekte, die aus Bundes- und Landsmitteln finanziert werden, werden weiter gestützt.
  • Projekte, die am EU-Topf hängen, werden derzeit geklärt
  • Bildungsträger sollen die jetzt erzwungenen Zeiträume kreativ für digitale Angebote nutzen

Maßnahmen der Landesregierung

10 Maßnahmen der Landesregierung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus in MV.
Ziel ist ein Höchstmaß an Isolation, Quarantäne und sozialer Distanz.

1. Medizinische Versorgung

  • Einsatzplanung des medizinischen Personals zugunsten der Durchhaltefähigkeit der Intensiv- und Beatmungsbetten in ihren Kliniken.
  • Konzentration der Intensiv- und Beatmungskapazitäten auf Behandlung von Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen durch Covid-19.
  • Im Auftrag der Landesregierung werden zusätzliche Beatmungsgeräte beschafft.
  • 9 Corona-Testzentren ab Montag haben ab 16.03.2020, den Betrieb aufgenommen. Drei weitere Testzentren kommen hinzu. […]
  1. Veranstaltungen
  • Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind bis auf Weiteres untersagt. Veranstaltungen mit weniger als 50 Teilnehmenden sind nur dann durchzuführen, sofern sie zwingend notwendig sind. Ausnahmen aus wichtigen Gründen bedürfen einer Genehmigung der zuständigen Behörde. […]
  • Erlass zum Umgang mit Veranstaltungen – Handlungsempfehlungen für Dienstreisen: https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1622419
  1. Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen und Universitäten
  • bis einschließlich 19.04.2020 sind alle Kindertageseinrichtungen und Horte sowie Einrichtungen der Tagespflege, öffentlichen und privaten Schulen, Berufsschulen sowie Internate zu schließen. Um den Übergang zur Umsetzung in die Praxis zu erleichtern, wird der Montag, 16.03.2020, als Übergangstag genutzt.
  • Ziel ist es, dass die Kinder und Jugendlichen in erster Linie zu Hause betreut werden und Kontakt zu Risikogruppen dadurch vermieden wird.
  • Der Aufbau von Parallelstrukturen [zum Beispiel betrieblicher Lösungen] ist nicht zulässig.
  • Im Rahmen einer Notfallbetreuung ist für die Kindertagesförderung und für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 in der Schule ein pädagogisches Betreuungsangebot – bei dringendem Bedarf – grundsätzlich nur für Kinder von Beschäftigten vorzuhalten, die mit der Wahrnehmung von Aufgaben zur Sicherung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind. […]
  • An allen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird ab dem 16.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 der Beginn des Lehr- und Veranstaltungsbetriebes ausgesetzt bzw. der bereits begonnene Vorlesungsbetrieb unterbrochen. […]
  • Verfügungen des BM zu den Schulschließungen s. Anlage und im Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Aktuell/?id=158496&processor=processor.sa.pressemitteilung
  • Informationen für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen, Schüler und Hochschulen: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Blickpunkte/Coronavirus
  • Hotline zu Schulschließungen: 0385 588 7174
  1. Alten- und Pflegeheime, Medizinische Einrichtungen
  • Ältere, Hochbetagte und chronisch Kranke sind zu schützen.
  • Alten- und Pflegeheime sowie Krankenhäuser dürfen ab dem 15.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 grundsätzlich nicht von Besuchern betreten werden. Öffentliche Einrichtungen […]
  1. Öffentliche Einrichtungen
  • Museen, Bibliotheken, Schwimmbäder, Theater, Sporthallen, Schlösser und Informationszentren wie z. B. der Nationalparkverwaltungen sind ab dem 15.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 zu schließen. Private Betreiber sollten dieser Regelung folgen. […]
  1. Rückkehrer aus Risikogebieten
  • Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, sollen für einen Zeitraum von 14 Tagen im häuslichen Bereich arbeiten. Jedenfalls dürfen diese Personen insbesondere verschieden Einrichtungen nicht betreten […]
  • Für Beschäftigte, die in den Bereichen der Daseinsvorsorge, wie unter Ziff. 3 benannt, tätig sind, werden Kriterien beziehungsweise erforderliche Maßnahmen im Einvernehmen mit den Gesundheitsämtern abgestimmt. […]
  • Arbeitgeber werden gebeten, pragmatische Lösungen zu finden und, soweit möglich, Heimarbeit insbesondere auch für Berufspendler zu ermöglichen.
  1. Verwaltung und Justiz
  • Die Arbeitsfähigkeit der Verwaltungen des Landes, der Justiz sowie der kommunalen Ebene ist grundsätzlich sicherzustellen.
  • Notfallpläne sind zu erarbeiten, Schlüsselfunktionen zu identifizieren, Vertretungsregelungen zu überprüfen, ggf. zu erweitern und nicht zwingend notwendige Funktionen in das häusliche Umfeld zu verlagern (Home-Office).
  • Der Publikumsverkehr ist auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.
  • Öffentlich Beschäftigte, die aus Risikogebieten nach Mecklenburg-Vorpommern zurückkehren, müssen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr von zu Hause aus im home-office arbeiten.  […]
  • Die Landesregierung appelliert an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genauso zu verfahren.
  1. Hilfen für die Wirtschaft
  • Bund hat Verbesserung bei der Kurzarbeit und Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen erste Maßnahmen ergriffen.
  • Seitens des Landes wird ein Hilfsprogramm vorbereitet, um möglichst schnell kurzfristige Folgen für Unternehmen abzufedern. Dieses wird mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie den kommunalen Spitzenverbänden am Montag, den 16.03.2020 in einem Spitzengespräch mit der Landesregierung unter Leitung der Ministerpräsidentin beraten. […]
  1. Beschlussfähigkeit der Landesregierung
  • diverse Maßnahmen , u.a. ab dem 16.03.2020 wird eine Lenkungsgruppe unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei in Form einer täglichen Telefonschaltkonferenz mit den Staatssekretären, Landräten und Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte einberufen mit dem Ziel, ein einheitliches strategisches Vorgehen im Land abzustimmen
  • ein interministerieller Führungsstab (ImFüSt) wird ab dem 16.03.2020 einberufen, um das gesamte Verwaltungshandeln auf operativer Ebene in dieser Krisensituation zu koordinieren. […]
  1. Bürgerhotline
    Im Laufe der nächsten Woche wird eine zentrale Bürgerhotline zusätzlich zu den bereits bestehenden fachlichen Bürgerhotlines der Ressorts eingerichtet, zunächst in der Zeit von 08.00 – 20.00 Uhr: 0385-588 5888.

    (Nähere Infos zum 10-Punkte Maßnahmepakt der Landesregierung im Anhang und im Netz: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/Presse/?id=158508&processor=processor.sa.pressemitteilung )

    Aussetzung des LKW-Fahrverbots

  • für die Beförderung von Lebensmitteln, Hygieneartikeln und medizinischen Produkten nach § 46 Absatz 2 StVO an Sonn- und Feiertagen und nach § 4 Absatz 3 der Ferienreiseverordnung
  • befristet bis zum 16. September 2020
  • keine Ausnahmegenehmigungen für das Fahrverbot an den Samstagen vom 1. Juli bis 31. August 2020 nach § 4 Absatz 1 der Ferienreiseverordnung
  • Ausnahmeregelung für LKW-Fahrverbot s. Anlage

Corona-Infos der Landesregierung:
https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Aktuelles–Blickpunkte/Wichtige-Informationen-zum-Corona%E2%80%93Virus/

Unternehmenshotline für Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen

  • Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellchaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.
  • 0385-588 5588. (Montag bis Freitag 08:00 bis 20:00 Uhr

Hotlines für Fragen rund um Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen
0385 588 19998
0385 588 19999 (bereits seit Sonnabend geschaltete Hotline)

Hotline zum Themenkomplex Pflege und soziale Einrichtungen
0385 588 19995 (Dienstag bis Freitag von 9 – 18 Uhr)
Fragen-Antworten-Katalog (FAQ-Liste) zum Thema Kindertagesförderung: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Service/Corona/

Bund: Kurzarbeitergeld, arbeitsrechtliche Regelungen, Liqiditätshilfen

Kurzarbeitergeld: Informationen der BA für Unternehmen
Für die Kurzarbeit hat der Bundestag neue Regelungen beschlossen. Die Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden erleichtert:

  • Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  • teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  • Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  • vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie (BDA)
Aktualisierte Version des BDA-Leitfadens „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ (s.Anlage)

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
Mit einem Paket von Maßnahmen soll die Liquidität von Unternehmen verbessert werden.

  • Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert.
  • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden.
  • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Milliarden-Schutzschild für Betriebe und Unternehmen
Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.
Auch Freiberufler können Staatshilfen in Anspruch nehmen:
https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/wirtschaftspolitik-coronakrise-auch-freiberufler-koennen-staatshilfen-in-anspruch-nehmen/25647740.html?share=mail

Weitere Infos zu den Maßnahmen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386

Corona-Gesundheitsinfos

Aktuelle Informationen über richtige Verhaltensweisen, damit Neuinfektionen vermieden werden:

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