Arbeitsbescheinigungen (für das Arbeitslosengeld) müssen seit Jahresbeginn online übermittelt werden

Wenn sich Beschäftigte arbeitslos melden müssen und Arbeitslosengeld beantragen, ist für die Berechnung dieser Zahlung die sogenannte Arbeitsbescheinigung notwendig, die von den Unternehmen ausgestellt wird.

Bis Ende 2022 erfolgte dies in Papierform. Das ist seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr möglich.

Die Bescheinigungen können grundsätzlich nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Die Arbeitsagentur hat hierfür das Verfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) eingerichtet. Dieses Online-Angebot existiert bereits seit 2014. Es ist also nicht neu, war in der Vergangenheit aber nicht allen Unternehmen bekannt. Die digitale Übermittlung von Bescheinigungen erleichterte schon in den letzten Jahren vielen Betrieben den Datenaustausch mit der Agentur für Arbeit. Neu ist nun allerdings, dass seit Anfang 2023 die Arbeitgeber dieses elektronische Verfahren verpflichtend nutzen müssen.

Wichtig für Unternehmen: Arbeitsbescheinigungen (für das Arbeitslosengeld) müssen seit Jahresbeginn online übermittelt werden

Wichtig für Unternehmen:
Arbeitsbescheinigungen (für das Arbeitslosengeld) müssen seit Jahresbeginn online übermittelt werden

Die Online-Übermittlung hat viele Vorteile für die Unternehmen. So spart das elektronische Verfahren Kosten für die Erstellung, den Druck und den Versand der Unterlagen. Außerdem reduziert sich für alle Beteiligten die Bearbeitungszeit, da mit weniger Nachfragen zu rechnen ist. Die Bescheinigung muss auch nicht mehr an die Beschäftigten ausgehändigt werden. Diese erhalten einen Nachweis der übermittelten Daten von der Arbeitsagentur.

Viele Lohnabrechnungsprogramme bieten eine entsprechende Funktion für die digitale Übermittlung bereits an. Alternativ kann aber auch die kostenlose Online-Anwendung sv.net unter dem Link https://standard.gkvnet-ag.de/svnet/ genutzt werden. Bei Rückfragen zur Lohnabrechnungssoftware empfiehlt es sich, den jeweiligen Hersteller zu kontaktieren.

Rückfragen zu sv.net beantwortet der Support von sv.net unter der folgenden Internetadresse www.itsg.de/produkte/sv-net/kontakt-support. Gibt es darüber hinaus Fragen, hilft die BEA-Hotline unter der kostenlosen Rufnummer 0800 4 5555 27 weiter. Informationen gibt es außerdem auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/bea.

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